Ein Schwerpunkt der Steuerkanzlei Grossmann ist die Beratung von Freiberuflern. Dadurch können Sie sicher sein, dass wir alle steuerlichen Besonderheiten für freiberuflich Tätige optimal berücksichtigen.
Steuerlich wird unterschieden zwischen Gewerbetreibenden und Freiberuflern, die per Definition kein Gewerbe betreiben und auch keine Gewerbesteuer bezahlen müssen. Zu den freien Berufen zählen beispielsweise Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Rechtsanwälte, Notare, Autoren, Schriftsteller, Journalisten, Architekten, Ingenieure, Dolmetscher oder Künstler. Die Berufsgruppe der freien Berufe ist in § 18 des Einkommensteuergesetzes definiert.
Freiberufler müssen beim Finanzamt keine Bilanz einreichen. Es genügt eine Einnahmen-Überschussrechnung, bei der die Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenübergestellt werden.
Sehr gerne organisieren wir auch Ihre Buchhaltung und buchen Ihre laufenden Geschäftsvorfälle. Steuerberatung beginnt bereits mit der Finanzbuchhaltung, so dass sich Komplettlösungen durch den Steuerberater als ausgesprochen vorteilhaft erweisen. Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf; wir entlasten Sie und Ihr Unternehmen – ganz nach Ihren Wünschen.
Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf; wir entlasten Sie und Ihr Unternehmen – ganz nach Ihren Wünschen.
Wir beraten Mandantinnen und Mandanten aus der ganzen Umgebung: aus Fellbach, Waiblingen, Schorndorf, Backnang oder anderen Orten im Rems-Murr-Kreis; aus Stuttgart, Bad Cannstatt, Untertürkheim, Esslingen oder Ludwigsburg. Selbstverständlich sind wir jedoch auch überregional tätig.